Brief/Formular der Künstlervereinigung Sema an Egon Schiele inkl. Vertrag für die 1. Ausstellung in der Galerie Thannhauser
Brief/Formular der Künstlervereinigung Sema an Egon Schiele inkl. Vertrag für die 1. Ausstellung in der Galerie Thannhauser Bild 1
Brief/Formular der Künstlervereinigung Sema an Egon Schiele inkl. Vertrag für die 1. Ausstellung in der Galerie Thannhauser Bild 2
Albertina, Wien
ESDA ID
448
Nebehay 1979
325, nicht transkribiert
Bestandsnachweis
Albertina, Wien, Inv. ESA 129 a
Ort
München
Datierung
vor dem 12.03.1912 (inhaltlich)
Material/Technik
Druck, schwarze Tinte auf Papier
Maße
29,7 x 23 cm
Transkription
KUENSTLERVEREINIGUNG SEMA

SEHR GEEHRTER HERR!

In der Anlage beehren wir uns, Ihnen die Papiere der I. Ausstellung der Künstlervereinigung SEMA [1]
zu übersenden, zu der wir Ihre Beteiligung erbitten.

1. ZEIT UND ORT DER AUSSTELLUNG: München, Mod. Gal. [Moderne Galerie] Tannhauser
Die Ausstellung geht weiter nach versch. Städten Deutschlands
und dauert im Ganzen ca. 1 Jahr
2. DIE ANMELDUNG hat ausschließlich vom ausstellenden Künstler, unter Verwendung der beiliegenden An-
meldungsformulare, in 2 Exemplaren zu erfolgen und muß spätestens bis 1. April
an untenstehende Adresse eingesandt werden.
3. DIE EINLIEFERUNG muß zwischen 1. u. 5. April erfolgen und zwar an die Adresse:
Gebrüder Gondrand, 36 Schwanthaler-Str.
4. FRACHTFREIHEIT. Bei auswärtigen Mitgliedern der Sema trägt, wenn die Werke angenommen werden,
die Sema die Hälfte der gewöhnlichen Frachtkosten vom Absendungsort bis zum 1. Ausstellungsort
Für die Fracht vom ersten Ausstellungsort zu den weiteren und für die Rückfracht, an den Absendungsort
tritt für alle Werke Frachtfreiheit ein.
5. TRANSPORT. Post- und Eilgut-Sendungen werden nur frankiert angenommen.
Transportversicherung, Platzspesen und Verpackungskosten sind vom Aussteller selbst zu tragen.
||
6. VERPACKUNG. Jedes Kunstwerk ist einzeln, in starker Kiste verpackt, zu senden. Zur Verpackung sind
nicht Nägel, sondern ausschließlich Schrauben zu verwenden. Jedes einzelne Kunstwerk ist entsprechend dem
Anmeldungsformular mit Namen und Vornamen des Künstlers, dessen Wohnort und der Bezeichnung des
Gegenstandes, sowie dessen Wert oder Versicherungswert deutlich zu versehen! Ölgemälde sind eingerahmt
einzuliefern. Pastelle, Zeichnungen, Aquarelle und Radierungen sind außerdem unter – mit Stoff verklebtem
– Glas einzuliefern.
7. JURY. Die Jury besteht aus den anwesenden bildenden Künstlern der Sema. Annahme von Werken von
Nichtmitgliedern bedeutet Aufnahme als Mitglied der Sema.
8. VERKAUF. Vom Verkaufspreis wird eine Provision von 15% erhoben, von denen 5% an die Sema
fallen. Die Kunstwerke können – auch im Verkaufsfalle – nur in besonderen Fällen, mit Genehmigung
des Ausschusses, vor Schluß der Ausstellungen zurückgezogen werden.
9. SONSTIGE BEMERKUNGEN: Die Ausstellung musste Umstände-
halber auf einen früheren Termin als ursprünglich
beabsichtigt verlegt werden.
In Fällen, wo das künstlerische Interesse dringend ein Abgehen von den obigen Bestimmungen erfordert,
behält sich der Ausschuß eine diesbezügliche Entschließung vor.
10. ERKLÄRUNG DES AUSSTELLERS: Der Aussteller erklärt sich durch Beschickung der Ausstellung mit
sämtlichen vorstehenden Bestimmungen einverstanden.

Brief-Adresse: KÜNSTLERVEREINIGUNG SEMA
zu Händen: Hofmann-Juan [2]
MÜNCHEN.
6/IV Georgen-Str.[aße]
Anmerkungen
[1] I. Ausstellung der Künstlervereinigung Sema, Moderne Galerie Heinrich Thannhauser, München, ca. Anfang April–23.04.1912.
[2] Fritz Max Hofmann-Juan (1873–1937), zeitweise Schriftführer der Künstlervereinigung Sema.
Motiv
Formular der Künstlervereinigung Sema
Eigentümer*in
Empfänger*in
Erwähnte Person
Abbildungsnachweis
Albertina, Wien

Ausstellungen

(+-)
  • I. Ausstellung der Künstlervereinigung Sema
    Moderne Galerie Heinrich Thannhauser, München, ca. Anfang April–23.04.1912
PURL: https://www.egonschiele.at/448